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Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist in Rheinland-Pfalz der überörtliche Sozialhilfeträger, der Träger der Eingliederungshilfe für volljährige Menschen mit Behinderungen, das Landesjugendamt, die Versorgungsverwaltung und die obere Gesundheitsbehörde.